Three-Strikes Regelung auch für Deutschland?
Netzpolitik.org berichtet:
Diese Woche fand im Bundesjustizministerium das “nichtöffentliche Spitzengespräch” über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» statt. Davon ist noch wenig bekannt. Heise hat auch nur die Information, dass sich die Privider und das BMJ einig waren, “dass es für den Versand von Warnhinweisen durch die Provider und das Kappen des Netzzugangs in Wiederholungsfällen derzeit hierzulande keinen gesetzlichen Spielraum gibt.” Soviel war auch vorher schon bekannt.
So-so, anscheinend wird gerade in der Politik darüber diskutiert, ob man auch in Deutschland das Frankreich-Modell der Piraterie-Bekämpfung einführen soll. Die bisherige Vorgehensweise der Rechteinhaber und deren Vertreter ist nicht mehr funktionsfähig, da sogar die Staatsanwaltschaften in Deutschland sich weigern, diese zu unterstützen, da sie sich für falsche Zwecke instrumentalisiert fühlen. Die Frankreich-Modell ist aber in Deutschland nicht ohne weiteres durchsetzbar, sodass zum heutigen Zeitpunkt die Einführung von diesem Modell unrealistisch erscheint. Es ist aber durchaus möglich, dass unsere Volksvertreter die Gesetzeslage zum Gunsten der Kontent-Industrie ändern könnten, wie es schon mehrmals vorgekommen ist…
